dDe Omikron-Variante sorgt aktuell für einen starken Anstieg der Infektionszahlen. Die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind bereits sehr hoch, um das Risiko weiter zu minimieren, haben die Krankenhäuser der Gesundheit Nord die Besuchsregel entsprechend angepasst. Das bedeutet, dass seit Samstag, 8. Januar, ein generelles Besuchsverbot für das Klinikum Bremen-Mitte, das Klinikum Bremen-Ost, das Klinikum Bremen-Mitte und das Klinikum Links der Weser gilt. Ausnahmen bilden die Besuchsmöglichkeiten bei minderjährigen Patientinnen und Patienten sowie Härtefälle, wenn zum Beispiel ein Angehöriger im Sterben liegt. Bei diesen Ausnahmen gilt weiterhin die 2G+Regel - man muss also geimpft oder genesen und getestet sein. Ein Selbsttest reicht dafür nicht aus, erforderlich ist ein negativer, aktueller Test aus einem offiziellen Testzentrum.
Zwar ist den Krankenhausleitungen bewusst, wie wichtig Besuche für Patienten wie Angehörige sind. In der aktuellen Lage ist das Argument zum Schutz unserer Patienten und Beschäftigten vor der Verbreitung der Omikron-Variante und zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs als Teil der kritischen Infrastruktur stärker.